Worum es geht: Wer Einkünfte nicht erklärt hat — Zinsen und Dividenden im Ausland, Gewinne aus Krypto, Mieten, Bareinnahmen, ein geerbtes Konto — kann das nachmelden und bleibt straffrei, wenn drei Dinge stimmen: die Nacherklärung ist vollständig für alle betroffenen Jahre, sie kommt rechtzeitig, also bevor das Finanzamt von selbst darauf kommt, und Steuern und Zinsen werden fristgerecht gezahlt. Eine Teilanzeige wirkt nicht. Zehn Fragen zeigen, ob der Weg für Sie noch offen ist. Danach fragen wir nur ab, was für Ihren Fall gilt, Sie laden Unterlagen hoch und sehen den Preis; zum Schluss unterschreiben Sie Vollmacht und Auftrag. Alles, was Sie hier eintragen, behandeln wir vertraulich.
Wichtig, bitte zuerst lesen: Die Straffreiheit ist gesperrt, sobald das Finanzamt Ihnen eine Prüfung angekündigt hat, ein Prüfer vor der Tür steht, ein Strafverfahren eingeleitet und bekanntgegeben wurde oder die Tat schon entdeckt war. Auch der Zeitpunkt zählt: es gilt der Tag, an dem Ihre Erklärung eingeht, nicht der Tag, an dem Sie sich entscheiden. Wenn bei Ihnen schon Post vom Finanzamt liegt, füllen Sie das Formular trotzdem aus und laden Sie das Schreiben mit hoch — auch wenn Straffreiheit nicht mehr erreichbar ist, macht eine vollständige Nacherklärung den Unterschied zwischen Geldstrafe und Verfahrenseinstellung.
Wenn drei Bedingungen zusammenkommen: die Nacherklärung ist vollständig — alle unverjährten Jahre, alle Einkunftsarten, keine Auslassung; sie kommt rechtzeitig, also vor jeder Ankündigung einer Prüfung, vor Einleitung eines Verfahrens und vor Entdeckung der Tat; und Steuer, Zinsen und gegebenenfalls der Zuschlag werden fristgerecht bezahlt.
Die häufigste Ursache für das Scheitern ist nicht die Frist, sondern die Unvollständigkeit: ein zweites Konto, ein vergessenes Jahr, eine kleine Nebeneinkunft. Deshalb fragen wir so genau nach und rechnen die Jahre lückenlos durch, statt schnell etwas einzureichen.
Mindestens über alle steuerlich noch nicht verjährten Jahre, in der Regel zehn Jahre bei Steuerhinterziehung, bei großen Beträgen bis zu fünfzehn. Für die Straffreiheit zählen mindestens die letzten zehn Kalenderjahre der betroffenen Steuerart. Wir bestimmen den Zeitraum vor der Abgabe — zu kurz gegriffen macht die Anzeige unwirksam, zu weit zurück kostet unnötig Geld.
Drei Blöcke. Erstens die Steuer selbst, die von Anfang an geschuldet war. Zweitens Zinsen von 6 % im Jahr auf die Nachzahlung, gerechnet ab 15 Monaten nach dem jeweiligen Jahr — bei alten Jahren wird das der größte Posten. Drittens, wenn die hinterzogene Steuer je Jahr über 25.000 € liegt, ein Zuschlag von 10 bis 20 %; dafür wird das Verfahren eingestellt. Unser Honorar ist der vierte, kleinste Block und steht vorab fest.
Bei einer freiwilligen, vollständigen Nacherklärung praktisch nie — das Finanzamt hat dann kein Interesse an Zwangsmaßnahmen, es bekommt seine Zahlen ohne Aufwand. Anders ist es, wenn Sie warten, bis die Behörde von selbst darauf kommt. Genau das ist der Grund, warum die Zeit gegen Sie arbeitet.
Beherrschbar, aber Arbeit. Die Behörden bekommen inzwischen Daten von Börsen und arbeiten Bestände systematisch nach — die Zeit läuft also. Die Nacherklärung braucht die vollständige Historie: jeder Verkauf und jeder Tausch ist ein steuerlicher Vorgang, dazu Staking, Lending und Mining mit eigenen Regeln. Wir rechnen Ihre Exporte nach, wenden eine zulässige Methode konsistent an und dokumentieren sie so, dass das Finanzamt sie akzeptiert.
Ja, in aller Regel. Über den automatischen Informationsaustausch melden über hundert Staaten Kontodaten an Deutschland, Jahr für Jahr. Die Frage ist also nicht ob, sondern wann — und ob Sie vorher da sind. Kommt die Meldung zuerst, ist die Tat entdeckt und Straffreiheit ausgeschlossen.
Als Erbe treten Sie in die Steuerpflicht des Erblassers ein: Sie müssen die Erträge der offenen Jahre nacherklären, und zwar sobald Sie davon wissen. Für die Vergangenheit des Erblassers haften Sie mit dem Nachlass, strafbar wird für Sie erst Ihr eigenes Schweigen ab Kenntnis. Dazu kommt oft die Erbschaftsteuer, wenn das Konto dort nicht angegeben war. Beides erledigen wir in einem Zug.
Bei Bareinnahmen und Umsätzen ja: dann sind Umsatzsteuer und häufig auch Lohnsteuer und Sozialabgaben betroffen. Für die Umsatzsteuer gelten eigene Regeln — eine korrigierte Voranmeldung wirkt schon als Teilanzeige. Nicht abgeführte Arbeitnehmer-Sozialabgaben sind ein eigener Straftatbestand und laufen über die Rentenversicherung, nicht über das Finanzamt. Wir sortieren das und nehmen alle betroffenen Stellen in einen Plan.
Die Einschätzung nach diesen zehn Fragen ist kostenlos. Danach: Prüfung der Wirksamkeit und Sperrgründe 749,95 € netto als Einstieg, je betroffenes Jahr 599,95 € für die vollständige Nacherklärung, je weiteres Konto, Depot oder Börse 149,95 €.
Dazu je nach Fall: Krypto-Historie aufarbeiten 449,95 € bis 1.499,95 € nach Zahl der Transaktionen, Berechnung von Steuer, Zinsen und Zuschlägen vorab 349,95 €, Auslandsbezug je Land 199,95 €, Unterlagen bei Banken und Börsen anfordern 249,95 €, Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung 199,95 €, Begleitung eines eingeleiteten Verfahrens 999,95 €.
Liegen die Unterlagen vor, ist die Nacherklärung in zwei bis vier Wochen fertig. Müssen Auszüge bei Banken oder Börsen angefordert werden, kommen zwei bis sechs Wochen hinzu, bei Auslandsbanken mehr. Danach liegt es beim Finanzamt: mit Bescheiden ist in einigen Monaten zu rechnen.
Nein, nie. Wir bereiten alles vor, zeigen es Ihnen mit der berechneten Summe und reichen erst nach Ihrer ausdrücklichen Freigabe ein. Bis dahin bleibt alles bei uns. Sollten wir nach der Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass Straffreiheit nicht mehr erreichbar ist, sagen wir Ihnen das vorher und Sie entscheiden neu.
Wir sind Ihr Buchhaltungs- und Bilanzbüro und machen den rechenintensiven Teil: Zeitraum bestimmen, Jahre aufarbeiten, Steuer und Zinsen berechnen, Nacherklärung erstellen, mit dem Finanzamt abstimmen. Ist ein Strafverfahren eingeleitet oder droht es, arbeiten wir mit Fachanwälten für Steuerstrafrecht zusammen und bringen sie mit — Sie müssen niemanden selbst suchen. Kosten dafür sagen wir vorher.
Ihre Angaben und Unterlagen sehen nur die Bearbeiter Ihres Falls. Weitergegeben wird nur, was Sie freigegeben haben, und nur an die Stelle, für die es bestimmt ist. Wir sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet; eine Anzeigepflicht gegen Sie gibt es nicht.