Nicht erklärte Einkünfte nachmelden

Selbstanzeige — zurück in die Legalität, ohne Strafe.

Worum es geht: Wer Einkünfte nicht erklärt hat — Zinsen und Dividenden im Ausland, Gewinne aus Krypto, Mieten, Bareinnahmen, ein geerbtes Konto — kann das nachmelden und bleibt straffrei, wenn drei Dinge stimmen: die Nacherklärung ist vollständig für alle betroffenen Jahre, sie kommt rechtzeitig, also bevor das Finanzamt von selbst darauf kommt, und Steuern und Zinsen werden fristgerecht gezahlt. Eine Teilanzeige wirkt nicht. Zehn Fragen zeigen, ob der Weg für Sie noch offen ist. Danach fragen wir nur ab, was für Ihren Fall gilt, Sie laden Unterlagen hoch und sehen den Preis; zum Schluss unterschreiben Sie Vollmacht und Auftrag. Alles, was Sie hier eintragen, behandeln wir vertraulich.

Wichtig, bitte zuerst lesen: Die Straffreiheit ist gesperrt, sobald das Finanzamt Ihnen eine Prüfung angekündigt hat, ein Prüfer vor der Tür steht, ein Strafverfahren eingeleitet und bekanntgegeben wurde oder die Tat schon entdeckt war. Auch der Zeitpunkt zählt: es gilt der Tag, an dem Ihre Erklärung eingeht, nicht der Tag, an dem Sie sich entscheiden. Wenn bei Ihnen schon Post vom Finanzamt liegt, füllen Sie das Formular trotzdem aus und laden Sie das Schreiben mit hoch — auch wenn Straffreiheit nicht mehr erreichbar ist, macht eine vollständige Nacherklärung den Unterschied zwischen Geldstrafe und Verfahrenseinstellung.

1Zehn FragenJetzt
2Angaben, Unterlagen, PreisDanach
3Vollmacht und AbsendenZum Schluss

Zehn Fragen zu Ihrem Fall

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Antworten Sie so genau, wie Sie es heute wissen. Schätzen ist erlaubt — wir rechnen später exakt.

Um wen geht es?Bei einer Firma trifft die Nacherklärung die Gesellschaft und zugleich den Geschäftsführer persönlich.
Geht es um Kapitalerträge, also Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne?Auch Depots und Konten im Ausland, Lebensversicherungen und Fondsanteile gehören hierher.
Geht es um Krypto?Bitcoin, Ethereum und andere: Verkäufe, Tauschvorgänge, Staking, Lending, Mining, NFT.
Geht es um Mieten, Bareinnahmen oder Umsätze?Vermietung, auch kurzfristig über Plattformen, Verkäufe über Onlinemarktplätze, Trinkgelder, Bargeschäfte.
Liegt etwas davon im Ausland?Konto, Depot, Immobilie, Beteiligung oder eine Börse mit Sitz außerhalb Deutschlands.
Betrifft es mehr als fünf Jahre?Bei größeren Beträgen reicht die Nacherklärung bis fünfzehn Jahre zurück. Wie weit genau, sagen wir Ihnen.
Liegt die nicht erklärte Steuer über 25.000 € je Jahr?Darüber gibt es keine automatische Straffreiheit mehr, sondern eine Einstellung gegen einen Zuschlag von 10 bis 20 %.
Kam schon Post vom Finanzamt zu diesem Thema?Ankündigung einer Prüfung, Nachfrage zu einem Auslandskonto, Vorladung, eingeleitetes Verfahren.
Können Sie Steuer und Zinsen bezahlen, wenn die Rechnung kommt?Ohne fristgerechte Zahlung wirkt die Selbstanzeige nicht. Bei Bedarf verhandeln wir Raten oder Stundung.
Haben Sie alle Unterlagen — Auszüge, Erträgnisaufstellungen, Börsenexporte?Fehlendes holen wir für Sie bei Banken und Börsen an; das kostet Zeit, die wir einplanen müssen.
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Ihre Angaben

Immer nötig

Wir brauchen den Namen, unter dem das Finanzamt Sie führt, und die Steuernummer — sonst lässt sich die Nacherklärung nicht zuordnen.

Umfang der NacherklärungBestimmt den Preis

Der Preis richtet sich nach den Jahren und den Arten von Einkünften. Schätzungen genügen.

Je Jahr und Einkunftsart bereiten wir eine vollständige Nacherklärung auf.
Krypto aufarbeitenFrage 3: Ja

Hier steckt die meiste Arbeit: jeder Tausch ist ein steuerlicher Vorgang. Wir rechnen die Historie nach und dokumentieren die Methode so, dass das Finanzamt sie akzeptiert.

AuslandsbezugFrage 5: Ja

Bei Auslandsvermögen sind die Fristen länger und es gilt zusätzlich das Abkommen mit dem jeweiligen Land. Beides prüfen wir mit.

Post vom FinanzamtFrage 8: Ja — dringend

Hier zählt die Frist im Schreiben und der genaue Inhalt: davon hängt ab, ob Straffreiheit noch möglich ist. Bitte laden Sie das Schreiben vollständig hoch.

Zahlung der NachforderungFrage 9: Nein

Ohne fristgerechte Zahlung wirkt die Selbstanzeige nicht. Wir verhandeln Fristverlängerung, Raten oder Stundung — das muss vorher geregelt werden, nicht danach.

Fehlende UnterlagenFrage 10: Nein

Wir fordern Erträgnisaufstellungen und Auszüge bei Banken und Börsen an. Rechnen Sie mit zwei bis sechs Wochen, bei Auslandsbanken länger.

Was wir zusätzlich tun sollenOptional
Damit kennen Sie die Summe, bevor die Nacherklärung raus ist.
Verhindert, dass dasselbe Problem im nächsten Jahr wieder entsteht.

Unterlagen hochladen

0 hochgeladen

Was fehlt, lassen Sie weg — fehlende Unterlagen holen wir an. Alles wird vertraulich behandelt.

Steuerbescheide der betroffenen JahreDamit wir wissen, was bisher erklärt wurde.
Erträgnisaufstellungen und DepotauszügeJe Jahr und je Bank, gern die Jahressteuerbescheinigung.
Vollständige Transaktionsexporte der BörsenCSV-Export je Börse, dazu Wallet-Adressen. Lieber zu viel als zu wenig.
Mietverträge, Abrechnungen, PlattformauswertungenAuch Nebenkostenabrechnungen und Belege über Ausgaben — die zählen zu Ihren Gunsten.
Kontoauszüge der betroffenen KontenJe Jahr, auch von Konten, die inzwischen geschlossen sind.
Das Schreiben des FinanzamtsVollständig, mit allen Seiten und der Fristangabe.

Ihr Preis

Indikativer Festpreis
Gesamt bruttoIndikative Berechnung auf Basis Ihrer Angaben — kein Angebot im Rechtssinne. Den verbindlichen Festpreis erhalten Sie schriftlich vor Auftragserteilung. Nicht enthalten sind die nachzuzahlende Steuer selbst, Zinsen von 6 % im Jahr, Zuschläge und Kosten eines eingeschalteten Strafverteidigers.

Fast fertig

Wir prüfen alles und melden uns innerhalb eines Werktags mit dem nächsten Schritt.

Vollmacht und Auftrag

Vertretung gegenüber dem Finanzamt

Damit wir für Sie handeln dürfen, brauchen wir eine Vollmacht. Damit dürfen wir die Nacherklärung für die genannten Jahre einreichen, mit dem Finanzamt und der Straf- und Bußgeldsachenstelle sprechen, Fristen wahrnehmen und Anträge auf Stundung oder Ratenzahlung stellen. Wichtig: die Nacherklärung reichen wir erst ein, wenn Sie sie freigegeben haben — nichts geht ohne Ihr ausdrückliches Ja raus. Die Vollmacht können Sie jederzeit widerrufen.

VollmachtgeberSie
BevollmächtigtOnlineBilanz AG
Gewählter Weg
Festpreis netto
Die getippte Namensangabe gilt als Unterschrift.

Unterschrieben und abgesendet.

Wir sehen uns Ihre Angaben noch heute an und melden uns innerhalb eines Werktags — bei Post vom Finanzamt sofort. Bis dahin zwei Dinge: sprechen Sie mit niemandem außer uns über die Sache, und ändern Sie nichts an den betroffenen Konten. Die Nacherklärung geht erst raus, wenn Sie sie freigegeben haben.

Wie es abläuft — und was oft gefragt wird

Antworten in normaler Sprache
Tag 1 bis 3Vertrauliche PrüfungWir sehen an, ob Straffreiheit noch erreichbar ist, und sagen es Ihnen offen — vor jeder Meldung.
Woche 1 bis 6Unterlagen und BerechnungFehlendes fordern wir an, dann rechnen wir jedes Jahr durch: Steuer, Zinsen, mögliche Zuschläge.
Nach Ihrer FreigabeNacherklärung eingereichtVollständig für alle Jahre, in einem Zug. Ab dem Eingang ist die Tat offengelegt.
Monat 2 bis 12Bescheide und AbschlussSie zahlen fristgerecht, das Verfahren wird eingestellt. Wir übernehmen den Schriftwechsel.
Grundlagen
Wann bleibt ich wirklich straffrei?

Wenn drei Bedingungen zusammenkommen: die Nacherklärung ist vollständig — alle unverjährten Jahre, alle Einkunftsarten, keine Auslassung; sie kommt rechtzeitig, also vor jeder Ankündigung einer Prüfung, vor Einleitung eines Verfahrens und vor Entdeckung der Tat; und Steuer, Zinsen und gegebenenfalls der Zuschlag werden fristgerecht bezahlt.

Die häufigste Ursache für das Scheitern ist nicht die Frist, sondern die Unvollständigkeit: ein zweites Konto, ein vergessenes Jahr, eine kleine Nebeneinkunft. Deshalb fragen wir so genau nach und rechnen die Jahre lückenlos durch, statt schnell etwas einzureichen.

Wie weit muss ich zurückgehen?

Mindestens über alle steuerlich noch nicht verjährten Jahre, in der Regel zehn Jahre bei Steuerhinterziehung, bei großen Beträgen bis zu fünfzehn. Für die Straffreiheit zählen mindestens die letzten zehn Kalenderjahre der betroffenen Steuerart. Wir bestimmen den Zeitraum vor der Abgabe — zu kurz gegriffen macht die Anzeige unwirksam, zu weit zurück kostet unnötig Geld.

Was kostet mich die Sache am Ende insgesamt?

Drei Blöcke. Erstens die Steuer selbst, die von Anfang an geschuldet war. Zweitens Zinsen von 6 % im Jahr auf die Nachzahlung, gerechnet ab 15 Monaten nach dem jeweiligen Jahr — bei alten Jahren wird das der größte Posten. Drittens, wenn die hinterzogene Steuer je Jahr über 25.000 € liegt, ein Zuschlag von 10 bis 20 %; dafür wird das Verfahren eingestellt. Unser Honorar ist der vierte, kleinste Block und steht vorab fest.

Muss ich mit einer Hausdurchsuchung rechnen?

Bei einer freiwilligen, vollständigen Nacherklärung praktisch nie — das Finanzamt hat dann kein Interesse an Zwangsmaßnahmen, es bekommt seine Zahlen ohne Aufwand. Anders ist es, wenn Sie warten, bis die Behörde von selbst darauf kommt. Genau das ist der Grund, warum die Zeit gegen Sie arbeitet.

Krypto, Ausland, Erbschaft
Ich habe Kryptogewinne nicht erklärt. Wie schlimm ist das?

Beherrschbar, aber Arbeit. Die Behörden bekommen inzwischen Daten von Börsen und arbeiten Bestände systematisch nach — die Zeit läuft also. Die Nacherklärung braucht die vollständige Historie: jeder Verkauf und jeder Tausch ist ein steuerlicher Vorgang, dazu Staking, Lending und Mining mit eigenen Regeln. Wir rechnen Ihre Exporte nach, wenden eine zulässige Methode konsistent an und dokumentieren sie so, dass das Finanzamt sie akzeptiert.

Mein Konto liegt in der Schweiz. Erfährt das Finanzamt es sowieso?

Ja, in aller Regel. Über den automatischen Informationsaustausch melden über hundert Staaten Kontodaten an Deutschland, Jahr für Jahr. Die Frage ist also nicht ob, sondern wann — und ob Sie vorher da sind. Kommt die Meldung zuerst, ist die Tat entdeckt und Straffreiheit ausgeschlossen.

Ich habe ein nicht erklärtes Konto geerbt. Was gilt für mich?

Als Erbe treten Sie in die Steuerpflicht des Erblassers ein: Sie müssen die Erträge der offenen Jahre nacherklären, und zwar sobald Sie davon wissen. Für die Vergangenheit des Erblassers haften Sie mit dem Nachlass, strafbar wird für Sie erst Ihr eigenes Schweigen ab Kenntnis. Dazu kommt oft die Erbschaftsteuer, wenn das Konto dort nicht angegeben war. Beides erledigen wir in einem Zug.

Betrifft es auch Umsatzsteuer und Sozialabgaben?

Bei Bareinnahmen und Umsätzen ja: dann sind Umsatzsteuer und häufig auch Lohnsteuer und Sozialabgaben betroffen. Für die Umsatzsteuer gelten eigene Regeln — eine korrigierte Voranmeldung wirkt schon als Teilanzeige. Nicht abgeführte Arbeitnehmer-Sozialabgaben sind ein eigener Straftatbestand und laufen über die Rentenversicherung, nicht über das Finanzamt. Wir sortieren das und nehmen alle betroffenen Stellen in einen Plan.

Kosten und Ablauf bei uns
Was kostet die Bearbeitung bei Ihnen?

Die Einschätzung nach diesen zehn Fragen ist kostenlos. Danach: Prüfung der Wirksamkeit und Sperrgründe 749,95 € netto als Einstieg, je betroffenes Jahr 599,95 € für die vollständige Nacherklärung, je weiteres Konto, Depot oder Börse 149,95 €.

Dazu je nach Fall: Krypto-Historie aufarbeiten 449,95 € bis 1.499,95 € nach Zahl der Transaktionen, Berechnung von Steuer, Zinsen und Zuschlägen vorab 349,95 €, Auslandsbezug je Land 199,95 €, Unterlagen bei Banken und Börsen anfordern 249,95 €, Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung 199,95 €, Begleitung eines eingeleiteten Verfahrens 999,95 €.

Wie lange dauert es?

Liegen die Unterlagen vor, ist die Nacherklärung in zwei bis vier Wochen fertig. Müssen Auszüge bei Banken oder Börsen angefordert werden, kommen zwei bis sechs Wochen hinzu, bei Auslandsbanken mehr. Danach liegt es beim Finanzamt: mit Bescheiden ist in einigen Monaten zu rechnen.

Wird etwas ohne meine Zustimmung eingereicht?

Nein, nie. Wir bereiten alles vor, zeigen es Ihnen mit der berechneten Summe und reichen erst nach Ihrer ausdrücklichen Freigabe ein. Bis dahin bleibt alles bei uns. Sollten wir nach der Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass Straffreiheit nicht mehr erreichbar ist, sagen wir Ihnen das vorher und Sie entscheiden neu.

Sind Sie Rechtsanwälte oder Strafverteidiger?

Wir sind Ihr Buchhaltungs- und Bilanzbüro und machen den rechenintensiven Teil: Zeitraum bestimmen, Jahre aufarbeiten, Steuer und Zinsen berechnen, Nacherklärung erstellen, mit dem Finanzamt abstimmen. Ist ein Strafverfahren eingeleitet oder droht es, arbeiten wir mit Fachanwälten für Steuerstrafrecht zusammen und bringen sie mit — Sie müssen niemanden selbst suchen. Kosten dafür sagen wir vorher.

Wie vertraulich ist das hier?

Ihre Angaben und Unterlagen sehen nur die Bearbeiter Ihres Falls. Weitergegeben wird nur, was Sie freigegeben haben, und nur an die Stelle, für die es bestimmt ist. Wir sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet; eine Anzeigepflicht gegen Sie gibt es nicht.